Ein paar kleine Regeln (aufgestellt vom DAV)

Jeder, der in die Berge geht, möchte etwas davon haben. Am Besten unberührte Natur. Leider geraten einfache Verhaltensregeln immer mehr in Vergessenheit. Darum möchte ich die Gelegenheit nutzen, um diese - vom DAV - aufgestellten Regeln und Hinweise wieder etwas mehr zu etablieren.
Auch Kindern kann man diese Regeln beibringen.

Ich halte mich an diese Regeln und habe dennoch viel von den Bergen.

Link: Bahn

Anreise mit Bus und Bahn

Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern oft auch weniger anstrengend. Insbesondere die Kombination Bahn/Fahrrad bietet sich fürs Bergwandern an.

Link: Fahrgemeinschaft

Fahrgemeinschaften

Fahrgemeinschaften sind zum einen billiger, zum anderen bieten sie eine umweltbewusstere Anreisemöglichkeit, falls das Wandergebiet mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht erreichbar ist.

Link: Falk Routenplaner

Anfahrtskilometer und Höhenmeter

Für einen umweltbewussten Bergsteiger sollten Höhenmeter und Anfahrtskilometer in einem verantwortbaren Verhältnis zueinander stehen. Dies gilt insbesondere für weite Fahrten.

Bild: Parkplatz

Parkplätze nutzen

Bitte vorhandene ausgewiesene Parkplätze benutzen. Wenn doch auf Privatgrundstücken geparkt werden muss, kann eine Anfrage beim Besitzer sicher nicht schaden. Nicht in Wiesen und Feldern zu parken ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Bild: Weg (Autobahn)

Wege benutzen

Benutzen Sie bitte die markierten Weg - vor allem, wenn es sich um ein Wald- und Moorgebiet handelt. Das ist nicht nur bequemer, sondern auch im Sinne einer wohldurchdachten Lenkung durch ökologisch sensible Flächen.

Bild: Andreas Hartner

Abkürzer vermeiden

Kleine Abkürzer oder Abschneider an Wegkehren haben manchmal große Auswirkungen: Je nach geologischem Untergrund und Hangneigung kann sich aus einer harmlosen Verletzung der Grasnarbe eine Erosionsrinne und schließlich eine großflächige Bodenzerstörung entwickeln. Dies kann örtlich zur Bedrohung von Wanderwegen oder gar zu deren Zerstörung führen.

Bild: Abseits des Weges

Abseits der Wege - nur ausnahmsweise

Wenn schon mal ein Abstecher abseits von Wegen gewagt wird, dann bitte nur außerhalb von Schutzgebieten und oberhalb der Baumgrenze. Wanderer abseits von Wegen oder außerhalb der üblich frequentierten Tageszeiten können unter Wildtieren erhebliche Unruhe verursachen. Das trifft vor allem im Herbst und in den leider immer häufigeren schneearmen Wintermonaten zu. Zur Regel sollte diese mehr auf Abenteuerlust ausgerichtete Art des Wanderns aber auf keinen Fall werden.

Bild: Müll am Ben Nevis

Müll wieder mitnehmen

Keinen Müll zu hinterlassen, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Nehmen Sie bitte auch kompostierbare Speisereste wieder mit ins Tal, denn unter den im Gebirge herrschenden Bedingungen geht der biologische Abbau viel, viel langsamer voran!

Bild: Blume

Pflanzen schonen

Pflanzen sollte man besser fotografieren anstatt sie zu pflücken. Das ist nicht nur ein Beitrag zum Artenschutz! Auch der nächste Wanderer kann sich dann noch an der Blumenpracht erfreuen.

Bild: Schuh

Nur zu Fuß auf die Hütte

Hüttenversorgungswege werden von einem sportlichen und umweltbewussten Wanderer weder mit dem eigenen Pkw noch mit dem Taxi befahren.

Bild: Andreas Fix und Alle

Gegenseitige Rücksicht

Sollten Sie Ihre Wanderung mit dem Fahrrad kombinieren, dann beachten Sie, dass Fußgänger immer Vorfahrt haben. Meiden Sie schmale Wege zu "Stoßzeiten" wie Feiertage und Wochenende.

Bild: Schaf

Vorsicht auf Almweiden

Das Durchqueren einer Almweide mit einem Hund kann die Kühe sehr beunruhigen. Vorsicht ist vor allem bei Muttertierhaltung geboten! Die Rinder reagieren auf einen Hund aggressiv. Ein offengelassenes Weidegatter ärgert nicht nur den Almbauern, sondern kann auch die Weidetiere in ernste Gefahr bringen.

Bild: Schafe

Weidegatter schließen

Nach dem Durchqueren einer Alm bitte nicht vergessen, das Weidegatter wieder zu schließen.

Bild: Freies Betretungsrecht

Freies Betretungsrecht

In den Alpen gilt in aller Regel ein Betretungsrecht der freien Landschaft. Das heißt, dass "zum Zwecke der Erholung das Betreten der Flur jedermann auf eigene Gefahr gestattet ist".

Bild: Naturschutzgebiet

Eingeschränktes Betretungsrecht in Schutzgebieten

Das Betretungsrecht kann mit einem Wegegebot in Schutzgebieten eingeschränkt werden z.B. in Nationalparks, Naturschutzgebieten oder Wildschutzgebieten, Ruhegebieten (Österreich), Wald-Wild-Schongebieten (Schweiz). In Schutzgebieten muss jeder auf dem Weg bleiben.